Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4N IT-Solutions GmbH (nachfolgend: „4N IT-Solutions“)

Stand Januar 2022

1. ALLGEMEINES UND GELTUNGSBEREICH

1.1 „4N IT-Solutions“ und der „Kunde“ werden auch gemeinsam als die „Parteien“ und einzeln als eine „Partei“ bezeichnet.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder diese AGB ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Softwareprodukten und Hardware (Ware) ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern erwerben. Außerdem finden sie auf Verträge über Vermietung der Software und / oder Hardware (Subscription Licensing) Anwendung.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sieben Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme des Vertragsangebots des Kunden zustande.

2.2 Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG

3.1 Lieferfristen und Liefertermine werden individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. 4N IT-Solutions kann die Waren nach rechtzeitiger Mitteilung an den Kunden jederzeit vor dem angegebenen Lieferzeitpunkt ausliefern.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen, um welche sich die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist verlängert. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von 4N IT-Solutions beruht. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

3.4 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9. dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

4.1 Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die Parteien im Einvernehmen schriftlich etwas anderes vereinbart haben oder Teillieferungen für den Kunden unzumutbar sind.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird die Ware auf Kosten des Kunden zu dessen Sitz versendet (Versendungskauf). Ohne anderslautende Vereinbarung sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den Kunden über, sobald 4N IT-Solutions die Ware dem Versandunternehmen ausgeliefert hat.

5. VERMIETUNG DER SOFTWARE UND / ODER HARDWARE (SUBSCRIPTION LICENSING)

Erfolgt eine Vermietung der Software und / oder Hardware (Subscription Licensing), wird der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung, der Vertrag endet mit dem Ablauf dieser Zeit. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist 4N IT-Solutions insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die ihm ggf. von 4N IT-Solutions überlassenen Datenträger mit der Software und / oder die Hardware zurückzugeben. Wenn die Software dem Kunden von 4N IT-Solutions zum Download bereitgestellt wurde, ist der Kunde im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die Software zu löschen. Außerdem hat der Kunde im Falle der Vertragsbeendigung in jedem Fall mögliche Sicherungskopien der Software zu löschen.

6. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und Gebühren.

6.2 Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Kosten für den Transport.

6.3 Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.4 Das Entgelt ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und vollständiger Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Im Falle der Vermietung der Software und / oder Hardware (Subscription Licensing) werden die Gebühren vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen im Voraus als Einmalzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Der Eintritt des Zahlungsverzugs und dessen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.5 4N IT-Solutions behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware, an gegebenenfalls überlassenen Datenträgern sowie gegebenenfalls in druckschriftlicher Form überlassenen Benutzerdokumentationen bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorgenannten Waren anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von 4N IT-Solutions gefährdende Verfügungen zu treffen.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND INSTANDHALTUNG

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Als Vereinbarung über die geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität der Waren, insbesondere der Softwareprodukte, gelten die Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

7.3 Die Gewährleistung und Rechte an der vertriebenen Software unterscheiden sich danach, ob 4N IT-Solutions dem Kunden Standardsoftware verkauft (nachfolgend: „Standardsoftware“), Software überlässt, die von 4N IT-Solutions für den Kunden individuell erstellt wird (nachfolgend: „Individualsoftware“) oder ob die Software durch 4N IT-Solutions vermietet wird (Subscription Licensing). Die Gewährleistung für Standardsoftware ergibt sich aus der folgenden Ziffer 7.4 und für Individualsoftware aus Ziffer 7.5. Die Gewährleistung für verkaufte Hardware richtet sich nach Ziffer 7.6. Die Instandhaltung im Falle der Vermietung der Software (Subscription Licensing) richtet sich nach Ziffer 7.7.

7.4 Regelungen in Bezug auf Standardsoftware: Dem Kunden ist bekannt, dass 4N IT-Solutions nicht der Hersteller der verkauften Standardsoftware ist, sondern diese nur vom Hersteller oder einem Vorlieferanten zum Zwecke des Durchhandelns erwirbt. Daher gilt für solche Standardsoftware das Folgende:

7.4.1 Ist die Standardsoftware mangelhaft, so wird der Kunde zunächst (außergerichtlich) gegen den Lieferanten von 4N IT-Solutions vorgehen, bevor er seine Gewährleistungsansprüche gegenüber 4N IT-Solutions geltend macht. 4N IT-Solutions tritt zu diesem Zwecke ihre Gewährleistungsansprüche gegen ihren Lieferanten, soweit sie Mängel betreffen, an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Sollte der Lieferant die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche ablehnen, muss der Kunde dies gegenüber der 4N IT-Solutions nachweisen und die an ihn abgetretenen Gewährleistungsansprüche an 4N IT-Solutions zurückabtreten.

7.4.2 Haftet 4N IT-Solutions selbst für die Mängel, sind die Ansprüche des Kunden gegenüber 4N IT-Solutions wegen Mängeln grundsätzlich auf Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung durch 4N IT-Solutions beschränkt. Das Wahlrecht liegt bei 4N IT-Solutions. 4N IT-Solutions ist zur Durchführung von – drei – Reparaturversuchen oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Ferner bestehen sonstige dem Kunden ggf. zustehende Rechte, sich vom Vertrag zu lösen. Mögliche Schadensersatzersatzansprüche des Kunden wegen Mangelfolgeschäden bleiben unberührt. 

7.4.3 4N IT-Solutions haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Die gelieferte Standardsoftware muss daher vom Kunden auf eigene Kosten unverzüglich nach der Auslieferung sorgfältig untersucht werden. Der Kunde wird 4N IT-Solutions unverzüglich über Mängel, Falschlieferungen oder Mindermengen informieren. Die Benachrichtigung gilt als unverzüglich, wenn die 4N IT-Solutions sie innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Lieferung der fraglichen Standardsoftware erhält. Nicht offensichtliche Mängel (sog. verdeckte Mängel) müssen an 4N IT-Solutions schriftlich unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden.

7.5 Regelungen in Bezug auf Individualsoftware: Für die Mangelfreiheit von verkaufter Individualsoftware leistet 4N IT-Solutions selbst Gewähr – die obige Ziffer 7.4.2 gilt mit dieser Maßgabe entsprechend. Die Beseitigung der Mängel kann hierbei insbesondere in der Weise erfolgen, dass 4N IT-Solutions dem Kunden Work-Around oder korrigierte Versionen bei Verfügbarkeit der nächsten Version der Software zur Verfügung stellt. Wird Individualsoftware im Rahmen eines Dienstverhältnisses erstellt, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des deutschen Dienstvertragsrechts.

7.6 Regelungen in Bezug auf Hardware: Hinsichtlich der Gewährleistung für verkaufte Hardware gilt Ziffer 7.4 entsprechend. Ziffer 7.4.1 findet jedoch nur entsprechende Anwendung, wenn 4N IT-Solutions die Hardware nicht selbst hergestellt, sondern von einem Vorlieferanten zum Zwecke des Durchhandelns erworben hat.

7.7 Regelungen in Bezug auf die Vermietung der Software (Subscription Licensing): 4N IT-Solutions leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der geschuldeten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. 4N IT-Solutions wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Die Vorschrift des § 536a Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen. Die Gewährleistung von 4N IT-Solutions umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln an der Software, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen und/oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich bei 4N IT-Solutions anzuzeigen. Hierbei hat der Kunde die Zeit des Auftretens der Mängel und die näheren Umstände zu beschreiben. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

7.8 Abweichend von den gesetzlichen Regelungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche nach den Ziffern 7.4 bis 7.6 wegen mangelhafter Software und/oder Hardware ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens 4N IT-Solutions oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfristen bleiben unberührt.

8. RECHTE AN DER SOFTWARE

8.1 Regelungen in Bezug auf Standardsoftware: Der Kunde erkennt an, dass verkaufte Standardsoftware im geistigen Eigentum der Hersteller oder Dritter steht. Der Umfang der Nutzungsrechte an der verkauften Standardsoftware ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller, auf die 4N IT-Solutions in ihrem Angebot verweist. Ferner verlangen die Hersteller der Standardsoftware, dass der Kunde die Endnutzerbedingungen des Herstellers annimmt (auch auf Englisch; teilweise als EULA, End User License Agreement bezeichnet). 4N IT-Solutions weist den Kunden hiermit auf diese Endnutzerbedingungen hin. Es obliegt dem Kunden, diesen Endnutzerbedingungen im Einzelnen zuzustimmen. 4N IT-Solutions weist aber darauf hin, dass die Nutzungserlaubnis der Software von Seiten des Herstellers und Lizenzgebers an die Zustimmung zu den Endnutzerbedingungen geknüpft ist. Der Kunde wird sich also vor dem Kauf über die Endnutzerbedingungen informieren – gerne stellt 4N IT-Solutions dem Kunden die anwendbaren Endnutzerbedingungen im Vorfeld zur Verfügung. Lehnt der Kunde die Endnutzerbedingungen nach dem Kauf der Software ab, stellt das möglicherweise fehlende Nutzungsrecht keinen Mangel der gekauften Software dar und 4N IT-Solutions räumt dem Kunden für diesen Fall kein Widerrufsrecht ein.

8.2 Regelungen in Bezug auf Individualsoftware und sonstige von 4N IT-Solutions hergestellte Software: An der Individualsoftware und sonstiger von 4N IT-Solutions hergestellter Software erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung des Entgelts im Sinne von Ziffer 5 das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, dauerhafte Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im Objektcode zu eigenen Geschäftszwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Verleihung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche an der Software bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher geistiger Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sämtlicher sonstiger Schutzrechte, ausschließlich und unbeschränkt 4N IT-Solutions zustehen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile hiervon drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu dekompilieren, Bearbeitungen zu erstellen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu übersetzen oder in anderer Weise zu versuchen, in Quellensprache (Source Code) umzuwandeln. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie eine solche Handlung nicht nach §§ 69 d und 69 e UrhG ausdrücklich erlaubt ist. Vorstehendes gilt auch hinsichtlich der durch 4N IT-Solutions angepassten, weiterentwickelten, ergänzten und in sonstiger Weise veränderten Software.

8.3 Regelungen in Bezug auf die Vermietung der Software und / oder Hardware (Subscription Licensing): Die Regelungen in Ziffer 8.2 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass der Kunde mit Vertragsschluss ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software und / oder Hardware zu eigenen Geschäftszwecken erhält, welches auf die Vertragslaufzeit beschränkt ist. Soweit Standartsoftware, die 4N IT-Solutions von einem Hersteller oder einem Vorlieferanten erworben hat, vermietet wird, weist 4N IT-Solutions den Kunden hiermit auf die Endnutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers hin (teilweise als EULA, End User License Agreement bezeichnet). Es obliegt dem Kunden, diesen Endnutzerbedingungen im Einzelnen zuzustimmen. 4N IT-Solutions weist aber darauf hin, dass die Nutzungserlaubnis der Software von Seiten des Herstellers und Lizenzgebers an die Zustimmung zu den Endnutzerbedingungen geknüpft ist. Der Kunde wird sich also vor Abschluss des Vertrags über die Endnutzerbedingungen informieren – gerne stellt 4N IT-Solutions dem Kunden die anwendbaren Endnutzerbedingungen im Vorfeld zur Verfügung. Lehnt der Kunde die Endnutzerbedingungen nach Vertragsschluss ab, stellt das möglicherweise fehlende Nutzungsrecht keinen Mangel der vermieteten Software dar und 4N IT-Solutions räumt dem Kunden für diesen Fall kein Widerrufsrecht ein.

8.4 Vorhandene Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

9. HAFTUNG

9.1 4N IT-Solutions haftet unbeschränkt

9.1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

9.1.2 für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit

9.1.3 und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von 4N IT-Solutions der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

9.3 Eine weitergehende Haftung von 4N IT-Solutions besteht nicht.

9.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von 4N IT-Solutions.

10. GEHEIMHALTUNG

10.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag über die jeweils andere Partei erfahren, nicht Dritten gegenüber offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.

10.2 Die Parteien sind berechtigt und verpflichtet, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut und auf die Kenntnis der vertraulichen Informationen angewiesen sind.

10.3 Die Parteien verpflichteten sich, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen dieselbe Verpflichtung zur Geheimhaltung aufzuerlegen, was auf Aufforderung einer Partei gegenüber der anderen Partei nachzuweisen ist.

10.4 Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen:

10.4.1 die den Parteien bereits zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt waren,

10.4.2 die ohne einen Verstoß der Parteien gegen diese AGB öffentlich bekannt wurden oder werden,

10.4.3 die von einer Partei unabhängig und ohne unmittelbare oder mittelbare Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden,

10.4.4 die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, einer vollstreckbaren Anordnung eines deutschen Gerichts oder einer deutschen Behörde herauszugeben bzw. zu veröffentlichen sind.

10.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über die Vertragslaufzeit dieser AGB fort.

11. ABTRETUNGS- UND AUFRECHNUNGSVERBOT

11.1 Keine der Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei in Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis abzutreten.

11.2 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist keine der Parteien berechtigt, (i) mit ihren Forderungen gegen Forderungen einer anderen Partei aus diesem Vertragsverhältnis aufzurechnen oder (ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach diesem Vertragsverhältnis unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn. die Rechte oder Ansprüche der Partei, die ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend macht, sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Heilbronn.

13. SONSTIGES

13.1 Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung und Absprachen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen.

13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

13.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthält.

13.4 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

13.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen Version und der übersetzten Version dieser AGB ist der Text der deutschen Version maßgeblich.